Geblitzt in Dortmund, BAB 44, FR Dortmund, km 12,190- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Sie haben einen Anhörungsbogen der Stadt Dortmund erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn überdurchschnittlich viele Verfahren werden hier nach Einlegung eines Einspruchs eingestellt. Der Grund dafür ist fast immer ein Fehler des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.
Dieses sendet Lasersignale aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Strahlen werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber dieses Messprinzip hat große Schwächen. So führt die Länge der Messstrecke zu einer nicht beabsichtigten Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig, dass allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle auf Nachfrage kein überzeugender Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder wird das Fehlen eines aktuellen Schulungsnachweises für das Messpersonal festgestellt, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.
Das ist nur eine sehr begrenzte Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen bisher gefunden wurden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.
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