Geblitzt in Düsseldorf, A 44, km 93,702, RF MG- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Düsseldorf wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann haben Sie sehr gute Chancen, das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren durch eine Anfechtung der Messung ohne Strafe zu beenden. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dieses ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner zahlreichen Messfehler überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das Gerät arbeitet nach folgendem Messprinzip. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen hier die Autobahn auf einer Länge von mindestens 75 Meter. Alle in dem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie dadurch zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Messwerte sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Überschreitet diese den eingegebenen Höchstwert, erfolgt ein Auslösen der installierten Kamera.

Allerdings führt die hier eingestellte überlange Messstrecke zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Strahlen. Natürlich werden dadurch auch die Rücktrahlimpulse verzerrt und die Messdaten verfälscht. Dieser Funktionsfehler tritt so häufig auf, dass allein. wegen ihm etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsanzeigen überhöht sind. Auch treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, wenn sich mehr als Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen ist nicht sicher nachweisbar, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Ist der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, treten immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen auf. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die im Anhörungsbogen aufgeführten Messbeamten, darf die Messung nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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