Geblitzt in Freienwill, Wielenberg, Eckernförder Landstraße ( L23)- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Die möglichen Strafen können dann teuer werden. Es drohen bei mehr als 20 km/h  Überschreitung ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. 

Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. 

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird, Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Denn gemessen wird hier mit einem Lichtschrankenmesssystem. Dessen gerichtsbekannte  Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Grundschema ist einfach erklärt. Ein Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke (nämlich die Breite des Messgerätebalkens, der mit mehreren Sensoren ausgestattet ist) in einer bestimmten Zeit- hieraus kann die Geschwindigkeit nach allgemein bekannten physikalischen Grundsätzen berechnet werden.

Die dabei ausgesandten Laserstrahlen überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Beim Geräteaufbau wird bei der Justierung oft die Fahrbahnneigung nicht ausreichend berücksichtigt. Die dann auftretenden "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO muss eine gültige Eichung vorliegen. Ist diese abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Die verwendete Messlinie muss durch eine Farbmarkierung an den Fahrbahnrändern gekennzeichnet werden. Findet sich dieses in der Akte nicht wieder, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Vor der Inbetriebnahme des Blitzers müssen zahlreiche Tests durchgeführt und vermerkt werden. Ist deren Dokumentation nicht vollständig, liegt keine ordnungsgemäße Messung vor.

Die Kamera wird erst ausgelöst, wenn der eigentliche Messvorgang abgeschlossen ist. Bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern können deswegen Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist nicht sicher, dass die angegebene Geschwindigkeit auch bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Diese und noch eine Vielzahl anderer Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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