Geblitzt in Glinde, Oher Weg 3- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann Sie ein Einspruch sehr wahrscheinlich vor den drohenden Strafen bewahren. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Ursache, dass im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Fehler beruhen zum größten Teil auf der Funktionsweise des Geräts, welche einfach erklärt ist. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu Impulsauffächerungen und damit verbundenen Verzerrungen der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingten Datenverfälschungen treten so häufig auf, dass etwa 50 % aller Messergebnisse schon aus diesem Grund falsch sind. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Messergebnissen  führt. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich, kann die Bußgeldstelle oft nicht sicher nachweisen, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig. In diesen Fällen wird die Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt der notwendige Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung  nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. 

Sind Sie rechtsschutzversichert, entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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