Geblitzt in Groß Sarau, A20, km 19.300 in Rtg. Bad Segeberg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der an dieser Messstelle zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß zwar teure Folgen haben, gleichzeitig sind aber die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den drohenden Bußgeldbescheid sehr gut.

Denn aufgebaut ist hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed FM1. Dieses ist seit der ersten Anwendung wegen seine Fehleranfälligkeit bekannt und der ständigen Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Auch haben zahlreiche Testserien die Fehlerquellen beweissicher belegt.

So führt zum Beispiel eine fehlerhaften Datenverarbeitung dazu, dass mindestens jeder zweite Messvorgang  falsche Geschwindigkeiten anzeigt. 

Hinsichtlich der Aufstellung des Messsystems am seitlichen Fahrbahnrand gibt der Hersteller VITRONIC bei Geschwindigkeitsmessungen in seinen derzeit gültigen Fassungen bestimmte Vorgaben zum Schwenkwinkel, zur Aufstellhöhe bzw. zur Einhaltung eines Mindestkurvenradius bei Messungen in Kurven vor. Gerade der Aufstellwinkel des Messgerätes ist sowohl für die vollständige Erfassung der Fahrbahn als auch für die sachgerechte Fotodokumentation von besonderer Bedeutung. An dieser Stelle ist sehr oft der Messwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit eingestellt. Dann sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben die Folge. 

Erfasst das Blitzer mehrere Fahrzeuge, was bei einer Messstrecke von 75 m nicht ungewöhnlich ist, kommt es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung. Diese verhindern, dass sicher nachweisbar ist, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. 

Der Hersteller schreibt zwingend eine Schulung der Messbeamten diesem Gerätetyp vor. Fehlt hier hierfür ein zertifizierter Nachweis in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung erloschen oder ungültig ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 %  gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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