Geblitzt in Großbarkau, L 49, Hauptstraße, i.g.O, Höhe Bushaltestelle, in Ri. Preetz- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Plön wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann kann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah ein Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. 

Bei 21 km/h zuviel gibt es einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 115 €, bei 26 km/h sind es schon 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h. Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an Probeseminaren rechnen. Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell ein Vorsatz unterstellt, was zu einer Erhöhung der Strafen führt.

Doch gemessen wird hier mit einem Messgerät des Typs LEIVTEC XV3. Dieser war und ist Gegenstand umfangreicher Messreihen und Testserien.

In diesen wurde wiederholt festgestellt, dass wiederholt eine hohe und nicht tolerierbar Messwertabweichung bei den von diesem Gerät vorgenommenen Geschwindigkeitsbestimmungen vorlag. Ursache war immer eine Stufenprofilmessung.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, die von dem ankommenden  Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Aus der Laufzeit dieser Signale  wird die Entfernung zum Fahrzeug und aus der Änderung der Entfernung in einer bestimmten Zeit, final die Geschwindigkeit. 

Bei einer Stufenprofilmessung trifft der Laserstrahl während der Messung auf zwei ähnlich gute Reflektoren am Fahrzeug. Es kann dabei sein, dass die Reflektoren nacheinander getroffen werden, wodurch es zu einer „Stufe“ kommt. 

Man kann sich vorstellen, dass der „erste“ Laserimpuls das vordere Kennzeichen trifft und der „zweite“ Laserimpuls die Windschutzscheibe. Der Abstand zwischen Kennzeichen und Windschutzscheibe entspricht dabei der Stufe. 

Durch diese Stufe ändert sich die eigentliche Messstrecke um den Abstand zwischen vorderem Kennzeichen und Windschutzscheibe. 

Diese Abstandsdifferenz führt bei den Messzeiten des LEIVTEC XV3 zu Abweichungen des berechneten Geschwindigkeitswertes, die außerhalb der zugelassenen Toleranz liegen.

Der Hersteller gab daher folgende Erklärung ab:

"Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröffentlichung der finalen Prüfergebnisse der PTB unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuverlässiger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechtssicheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrsüberwachungsbereich unter allen Umständen zu gewährleisten."

Ein erfahrener Verteidiger wird daher mittels dieser Erklärung und dem Wissen und die Fehleranfälligkeit des Gerätes eine Verwerfung des Messdaten erreichen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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