Geblitzt in Großsolt, Neue Straße, L 193, Höhe Kreuzung L 193 / L 267, Richtung Tarp- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Schleswig- Flensburg wirft Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoß vor? Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Die drohenden Strafen können teuer werden. Ab 21 km/h zu schnell wird ein Bußgeld von 100 € und ein Punkt ausgesprochen. Ab 26 km/h sind es schon 150 €, ein Punkt und bei Vorbelastungen ein Monat Fahrvebot. Dies steigert sich alle 5 km/h und ab 41km/h ist ein Monat Fahrverbot sicher.

Soweit muss es aber nicht kommen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit ist die Hauptursache, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Er sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dann folgende Datenauswertung ermöglicht ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon die Länge der Messstrecke verursacht größte Ungenauigkeiten. So kommt es zu einer Signalauffächerung und damit natürlich auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verursachte Datenverfälschung tritt so häufig auf, dass etwa jede zweite Messung schon aus diesem Grund falsche Ergebnisse liefert. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das fotografierte Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die Messung vom Gericht nicht anerkannt. Dies gilt auch, wenn sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten befindet.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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