Geblitzt in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann droht schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber diese Strafen können hier meist vermieden werden. Denn die Fehleranfälligkeit des an dieser Messstelle aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sorgt dafür, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das Arbeitsprinzip dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 75 Meter tasten Laserimpulse die Fahrbahn ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und somit kann dann mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber gerade die Länge der Messstrecke ist eine enorme Fehlerquelle. Führt sie doch zu einer einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten ist so häufig und massiv, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messgeschwindigkeitsmessungen falsche Ergebnissem liefert. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist nicht sicher, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, ist die Messung ebenfalls unverwertbar. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutac hten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das  Ergebnis ist ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder  ein Fahrverbot werden damit verhindert. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese sämtliche Kosten. Ein eventueller Selbstbehalt wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in einer Zweigstelle der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist aber auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): Andreas Junge

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