Geblitzt in Hadenfeld, B 430, Höhe Schulweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In einem Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Bevor Sie widerstandslos die möglichen Strafen akzeptieren, lohnt sich die Überprüfung durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScanSpeed sorgt für eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote im Einspruchsverfahren.

Die Messmethode dieses Blitzers ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Metern. Vorbeifahrende Autos reflektieren diese und senden sie zum dem Messsensor zurück. Dadurch ist eine Bestimmung der Fahrzeit möglich, die für den eingegebene Strecke benötigt wird. Mit diesen Werten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu Verzerrungen bei den Rückstrahlsignalen, die bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse verursachen. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Passieren mehrere Fahrzeuge den Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die behauptete Geschwindigkeit fuhr. Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Sind während des Aufbaus nicht alle Funktionstests dokumentiert worden oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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