Geblitzt in Hamburg, auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. stadteinwärts- Fehler bei der Messung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie sind an dieser Messtelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg erhalten? Der Vorwurf lautet Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h? Dann droht Ihnen bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ist sogar ein Punkt möglich, so Sie vorbelastet sind. Aber zum "Glück" für die Betroffenen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed gemessen. Dieses ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt und der Hauptgrund, dass im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich viele Strafen zurückgenommen werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fährt ein Messobjekt in diesen Bereich, werden die Strahlen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Werte ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und damit letztlich eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber die außergewöhnliche Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein dieser Fehler ist dafür verantwortlich, dass etwa die Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse liefert. Häufig ist auch der Messsensor beim Aufbau nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet worden, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur ein Bruchteil der Fehler, die von Experten für Verkehrsmesstechnik bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dessen Schlussfolgerungen  sind die Grundlage für Beweisanträge, welche die aufgetretenen Messfehler nachweisen.

Das Ergebnis sind ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Sämtliche Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Schon im Anhörungsverfahren werden eine Vielzahl der Fälle eingestellt.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema