Geblitzt in Hamburg, auf der BAB 25, in Höhe km 0,85, OT.-Nr. 612, in Richtung Osten- Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hamburg erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h? Scheuen Sie sich nicht einen erfahrenen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sind wegen der Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliscanSpeed sehr gut.

Dieser Blitzer tastet mit Hilfe von Laserimpulsen die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Messgerät zurückgesandt. Die gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber gerade die Länge der Messstrecke verursacht eine Signalauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale. Wegen der damit verbundenen fehlerhaften Datenverarbeitung werden bei etwa der Hälfte aller Messvorgänge falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Häufig ist auch der Messwinkel zu ungenau eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ebenfalls kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wenn mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst werden. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung nicht verwertbar. Auch wenn die Geräteeichung abgelaufen oder anderen Gründen ungültig ist, liegt keine verwertbare Messung vor.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich




Foto(s): andreas junge

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