Geblitzt in Hamburg, auf der BAB 255, unter der Brücke, Höhe km 1,2, stadteinwärts- Fehler bei der Messung!

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In einem Anhörungsbogen der Freien und Hansestadt Hamburg wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn die Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren sind hier überdurchschnittlich gut. Der Grund dafür ist die Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit Jahren äußerst erfolgreich in Bußgeldverfahren und erläutert hier die beste Vorgehensweise.

Das hier angewandte Messsystem basiert auf der Light Detection and Ranging (LIDAR) – Messtechnik und der entsprechenden Lasertechnologie mit 910 nm Wellenlänge. Hierbei werden mit einer Frequenz von 100 Hz durch einen rotierenden LIDAR - Messkopf 158 für das menschliche Auge unsichtbare Lichtimpulse in einem gebündelten Stahl ausgesendet. Während der Messung tastet jeder einzelne Strahl in einer Entfernung von 10 bis 75 Metern den Fahrbahnbereich ab. Bei der Erfassung der zu messenden Fahrzeuge werden die ausgesendeten Lichtimpulse durch Teile der Karosserie reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen. Die Vielzahl der reflektierten Impulse und den dazugehörigen Abtastwinkeln ermöglicht der Auswerteinheit eine dreidimensionale Darstellung der erfassten Fahrzeuge. Aus den vom LIDAR - Messkopf ermittelten Rohdaten berechnet die Auswerteinheit die mittlere Geschwindigkeit. Die Distanz beträgt 10 bis 75 Metern und der Messwinkel 90°. 

Aber die für ein solches Messgerät überlange Messstrecke von über 70 Meter führt zu einer Impulsauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies verursacht natürlich auch eine Verfälschung der Messdaten und zwar so häufig und massiv, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Außerdem treten Unregelmäßigkeiten bei der Objekterfassung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz an diesem Gerätetyp geschult werden. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, ist die Messung unverwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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