Geblitzt in Hamburg, BAB 1, km 141,5, i.R. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann dieser Verstoß teuer werden. Schon ab 21 bis 40 km/h werden Bußgelder bis zu 200,00 € verhängt und ein Punkt ist sicher. Ab 31 km/h Überschreitung ist auch ein Monat Fahrverbot möglich. Doch diese Folgen kann ein erfahrener Verteidiger für Sie verhindern. Dabei liefern die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer erfasst die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern. Dadurch kommt es zu einer Verzerrung der ausgesandten Laserstrahlen und damit zu einer negativen Beeinflussung der Geschwindigkeitsberechnung. Allein dieser Serienfehler führt bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitswerten. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht die Justierung nicht mit der nötigen Sorgfalt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Dieses Messsystem hat bei dichtem Verkehr und Überholmanövern Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft geschieht die Wartung nicht fristgerecht, was zu einem Erlöschen der Geräteeichung führt. Wird dieses festgestellt, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Ist nicht nachweisbar, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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