Geblitzt in Hamburg, BAB 255, Höhe km 1, i.R. stadteinwärts 53.518478 10.027858- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß ein hohes Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot nach sich ziehen. Aber diese Folgen kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger ersparen. Denn mit dem Beweismittel: Lagerät und Foto, ist ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed FM 1 gemeint. Dieses ist seit seiner ersten Inbetriebnahme zu Recht der Kritik von Gerichten und Fachleuten ausgesetzt.

Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse tasten die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Messgerät zurückgesandt. Die hierdurch mögliche Ort- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Werden aber mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, ist der Bußgeldstelle kein überzeugender Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Die Länge der Messstrecke hat eine Auffächerung der ausgesandten Impulse zur Folge. Die dadurch eintretende Ungenauigkeit bei der Datenerfassung ist die Ursache, dass bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Oft ist hier auch der Messwinkel nicht exakt eingestellt. Dann sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen die automatische Folge. Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung unverwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen, gilt dies sogar für die gesamte Messreihe.

Diese und sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): andreas junge

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