Geblitzt in Hamburg, BAB 7, Ausfahrt Volkspark, i. Ri. Bahrenfeld- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann dieser Verstoß sehr teuer werden, aber gleichzeitig stehen die Chancen sehr gut, die drohenden Strafen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu verhindern. Denn die Einstellungsquote liegt in diesen Fällen weit über dem Durchschnitt. Die Hauptursache hierfür ist die Unzuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise beruht auf einem einfachen Prinzip. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Aus den dabei gewonnenen Daten kann die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit bestimmt werden. Danach wird mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet.

Aber schon die überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen. Verursacht sie doch eine Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon allein aus diesem Grund die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Sehr oft ist der Gerätesensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann werden automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich des Geräts befindet, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Die Messung ist unverwertbar, wenn sich in der Akte kein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal befindet. In Hamburg wird die Gerätewartung nicht immer fristgerecht durchgeführt, was ein Ablaufen der Geräteeichung zur Folge hat. Wird dieses festgestellt, ist sogar die gesamte Messreihe zu annullieren.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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