Geblitzt in Hamburg, BAB 7, km 146,1 in Fahrtrichtung Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sind an dieser Messstelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg erhalten? Dann lohnt es sich, den drohenden Bußgeldbescheid mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzugreifen. Dank der Fehler und Schwächen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScanSpeed stehen die Erfolgschancen für einen Einspruch hier sehr gut.

Schon beim Aufbau wird der Messsensor sehr oft nicht exakt im erforderlichen rechten Winkel zur Autobahn justiert. Die Folge sind dann immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Bei dichtem Verkehr und Überholmanövern hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das Fahrzeug auf dem Beweisfoto gemessen wurde. Einer der größten Schwachpunkte ist die Länge der Messstrecke von 75 Metern. Die dadurch bedingte ungenaue Datenerfassung ist die Ursache, dass etwa die Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten anzeigen. Sehr oft ist hier auch die Geräteeichung erloschen. Dann wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Polizeibeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Messdaten gegeben.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen, welches die Fehler bei Ihrer Messung belegt.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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