Geblitzt in Hamburg, Bogenstraße, HNR 30, i.R. Schlankreye Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb eines Monats ein Bußgeldbescheid und dessen mögliche Strafen können teuer werden.

Es drohen schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind  es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00. 

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Jedoch lohnt sich bei dieser Messstelle ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid.

Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind die Schwachpunkte des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch sind die Fehlerquellen durch zahllose Tests nachgewiesen.

So führen Ungenauigkeiten bei der Datenerfassung bei mindestens der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Ein sehr häufiger Aufbaufehler ist die ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dieses führt aber schon bei der Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt mit einem kleinen zeitlichen Abstand zum eigentlichen Messvorgang. Hierdurch kann es passieren, dass insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen, Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung auftreten.

Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an dem Blitzer geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Sollte die Eichung des Blitzers abgelaufen sein, wird entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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