Geblitzt in Hamburg, Eiffestraße 602 A, i. Ri. stadteinwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h vor? Bevor Sie selbst auf den Anhörungsbogen reagieren, ist es besser, einen spezialisierten Verteidiger den Vorgang prüfen zu lassen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber allein die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit zu einer ungenauen Datenerfassung. Diese ist die Ursache, dass bei fast der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Auch ist hier häufig der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dabei führen schon kleinste Ungenauigkeiten automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Auch hat dieser Blitzertyp besonders bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist bei einer Überprüfung der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ein Verwertungsverbot kann gelten gemacht werden, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist oder in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen, welches dem Nachweis der vorhandenen Messfehler dient.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil, 01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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