Geblitzt in Hamburg, Ernst-Manius-Straße,26, i.R. Schillerufer- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle Hamburg hat hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgestellt. Wird Ihnen daher ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, sind dessen Schwächen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Laserstrahlen tasten die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 75 Metern in einem rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Die dadurch mögliche Länge- Zeitmessung ermöglicht ein Bestimmen der gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit.

Aber die gerade die Länge der Messstrecke verursacht verzerrte Rückstrahlsignale. Die dadurch verfälschten Messwerte sind die Ursache, dass bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Gleichfalls können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden. Dann ist keine Zuordnung möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde.

Ebenfalls ist häufig der Messwinkel nicht genau genug eingestellt. Die dadurch verursachten "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen liegt eine unverwertbare Messung vor.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, zeigt aber, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema