Geblitzt in Hamburg, Farmsener Landstraße, 71, i.R. Wiesenkamp- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Hamburg ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften kann teure Folgen haben.

Aber die Chancen zur Abwehr möglicher Strafen sind hier sehr gut, ist doch ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgestellt. Dessen Messprinzip beruht darauf, dass Laserimpulse die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Blitzer zurück. Mittels der hieraus gewonnenen Daten kann die gefahrene Geschwindigkeit errechnet werden.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Strahlen, was naturgemäß zu einer fehlerhaften Auswertung führt. Daher wird auf mindestens jedem zweiten Bescheid ein falscher Wert angegeben. Oft ist die Fahrbahnneigung bei der Justierung des Messwinkels nicht berücksichtigt. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist das Gerät nicht ausreichend gewartet, ist als Folge meist die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Erfassungsbereich des Blitzers, kann nicht sicher festgestellt werden, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas Junge

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