Geblitzt in Hamburg, Holstenkamp, OT 215, i.R. Kieler Straße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß, das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vorgeworfen?

Die Strafen können teuer werden, aber die Erfolgschancen eines Chancen eines Einspruchs sind hier sehr gut. Aufgebaut ist hier nämlich ein Lasermessgerät des Typ Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch ist es seit seiner Einführung für die Fehleranfälligkeit bekannt.

Ist der Messwinkel nicht exakt auf die Fahrbahnneigung eingestellt, werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. 

Eine ungenaue Datenerfassung führt dazu, dass bei mindestens jedem zweiten Bescheid eine falsche Geschwindigkeit angezeigt wird.

Sind mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, etwa weil die Wartungszeiten nicht eingehalten wurde, wird die Messung verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Häufig werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge  wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Verfahren mit dieser Messstelle wurden bisher alle eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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