Geblitzt in Hamburg, Kieler Straße 221, in Rtg. Stellingen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird von der Bußgeldstelle Hamburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts vorgeworfen. Dann akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu schnell. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, seine Fehleranfälligkeit ist aber mittlerweile gerichtsbekannt und durch zahllose Testreihen nachgewiesen.

Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern abtasten. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch ermöglichte Weg- Zeit-Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis. 

Aber schon die Messlänge von zu einer Impulsauffächerung. Der entstehende Signalkegel verzerrt die Rückstrahlsignale und führt damit zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsberechnung. Schon wegen dieser Messschwäche sind etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch. Wegen der zeitverzögerten Kameraauslösung hat dieses Gerät bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht im geforderten rechten Winkel und parallel zur Fahrbahn justiert. Das Ergebnis sind immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen erloschen, wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema