Geblitzt in Hamburg, Neue Elbbrücke, links FR Berliner Tor- Fehler bei der Messung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Freien Hansestadt Hamburg erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 Km/? Dann ist schon bei einer Überschreitung von mehr 20 km/h ein Punkte die Strafe und bei einer Vorbelastung schon ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot möglich, natürlich zusätzlich zu dem hohen Bußgeld. 

Aber dies muss nicht die zwingende Folge sein. Als Beweismittel ist eine Messung mit Lasergerät und Foto benannt. Gemeint ist, dass hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan gemessen wird. Jedoch ist dieser Blitzertyp für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt und damit die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Messung beruht auf Laserimpulsen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und ermöglichen so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber die Länge der Messstrecke verursacht eine Signalauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieser Fehler tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Die Herstellervorgaben verlangen, dass der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet wird. Aber häufig ist die Justierung beim Aufbau oder der Wartung nicht exakt genug, was immer zu  überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Oft befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich. Die Folgen sind Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h., der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, ob das abgebildete Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt oder fehlt ein Schulungsnachweis für den eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Tolernanzbereich von mindestens 20 % gewährt. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema