Geblitzt in Hamburg, Nordkanalstraße/ Anckelmannsplatz, FR stadtauswärts- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen einen Rotlichtverstoß oder ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor? Dann sind die möglichen Strafen drastisch. Besonders ein Fahren während der Rotlichtphase wird streng geahndet. Wer bei Rot die Ampel überfährt und erwischt wird, zahlt mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg – bei schweren Fällen droht ein Fahrverbot. Und auch schon das Überqueren der Kreuzung bei Gelb kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. 

Ein sogenannter einfacher Rotlichverstoß liegt vor, wenn die Ampel überfahren wird und diese weniger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war. Die Strafe sind ein Bußgeld von 90 € sowie ein Punkt. Werden aus Sicht der Bußgeldstelle auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, andere Fahrzeuge  oder sonstige Gegenstände beschädigt, werde sogar zwei Punkte fällig, das Bußgeld kann 200 € betragen und zusätzlich wird ein Monat Fahrverbot ausgesprochen. 

Bei einer Rotlichphase  von mehr als einer Sekunde  liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Die Strafen sind ein Bußgeld von 200 €, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.  Wurden andere gefährdet, kann das Bußgeld auf 320 € steigen.

Doch ein Einspruch lohnt sich. Denn die zahlreichen Fehlerquellen des hier aufgestellten kombinierten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed liefern die besten Argumente für Ihren Einspruch.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei jeder zweiten Messung ist aus diesem Grund die Geschwindigkeitsangaben falsch.Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Gleichfalls kann es zu Problemen bei der Zuordnung kommen. Denn die zeitliche Verzögerung zwischen dem Messvorgang und dem Auslösen der Kamera führt besonders bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugfixierung. Dann ist es nicht sicher nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden, wodurch es immer wieder zu Erfassungsfehlern kommt. Oft ist auch die Geräteeichung wegen Nichteinhaltung der Wartungsfrist erloschen, was immer zu einem Verwertungsverbot führt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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