Geblitzt in Hamburg, Rommelstraße, Höhe Haus Nr. 19- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen?

Dann stützt sich der Vorwurf der Bußgeldstelle Hamburg auf die Messung einer hier aufgestellten Radarmessung.

Diese ist jedoch häufig so ungenau, dass Ihr Einspruch sehr gute Erfolgsaussichten hat.

Radarmessungen finden mittels ausgesendeter Mikrowellenstrahlen statt- diese werden über eine Richtantenne des Blitzers gebündelt und zielgerichtet ausgesandt. Gleichwohl weitet sich der Messkegel aus und zwar auf eine Weitung von 5 Grad.

Gerade diese Weitung des Messstrahls und die Möglichkeiten von Reflexionen führen zu Problemen bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, bei welchem Fahrzeug die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde.

Diese Unsicherheit kann auch auftreten, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Radargeräte sind in einem bestimmten Messwinkel aufzustellen. Ist das Gerät nicht genau auf die Fahrbahnneigung justiert, werden automatisch überhöhten Geschwindigkeitswerte angezeigt.

Dieses Phänomen tritt auch auf, wenn das Fahrzeug in einer Schräglage, etwa bei einem Überholvorgang, erfasst wird.

Die Gültigkeit der Eichung beträgt nur ein Jahr. Häufig werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was zu deren Erlöschen führt. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messprotkolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Akte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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