Geblitzt in Hamburg, Schenefelder Landstraße 207, i. R. Osdorfer Landstraße- Bußgeld verhindern!

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Die Bußgeldstelle Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zum Vorwurf? Dann kann es sich lohnen einen erfahrenen Verteidiger mit der Abwehr des drohenden Bußgeldbescheides zu beauftragen. Denn aufgebaut ist hier ein mobiles Lichtschrankensystem zur Bestimmung der Geschwindigkeit.

Das Grundschema ist einfach erklärt. Ein Fahrzeug durchfährt die vom Messbalken erfasste Strecke in einer bestimmten Zeit. Die dadurch ermöglichte Weg- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber sehr oft ist der Blitzer nicht mehr der nötigen Genauigkeit justiert. Dann führt schon die geringste Abweichung vom vorgeschriebenen Messwinkel automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist in diesen Fällen kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die gefahrene Geschwindigkeit gemessen wurde. Sämtliche Lichtschrankenmessgeräte bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO gültigen Eichung. Häufig ist diese abgelaufen, was zu einer Unverwertbarkeit der Messung führt.

Diese und noch viele andere Messfehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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