Geblitzt in Hamburg, Stresemannstraße 70, stadteinwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar immer noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber zahlreiche Testreihen haben die Fehleranfälligkeit dieses Blitzer nachgewiesen. Daher lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, sobald Sie Post von der Bußgeldstelle Hamburg erhalten haben.

Das Grundschema dieses Messgeräts ist einfach erklärt.

Laserstrahlen tasten auf einer Länge von 75 Metern in einem Winkel von 45 Grad die Fahrbahn ab. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und damit ein Berechnen der Geschwindigkeit.

Häufig wird aber der Messwinkel nicht genau auf die hier vorhandene Fahrbahnneigung abgestimmt. Dann kommt es schon bei Abweichungen von wenigen Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen.

Die gravierendste Fehlerquelle liegt aber am Messsystem selbst. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rücktstrahlsignale und damit einer nicht exakten Datenermittlung. Aus diesem Grund kommt es bei mindestens der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts, kann es auch zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, bei welchem Messobjekt die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde.

Eine ausdrückliche Herstellerbedingung ist, dass die eingesetzten Messbeamten zuvor an diesem Blitzer geschult wurden. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, liegt keine gültige Messung vor.

Ist die Eichung des Geräts, etwa wegen fehlender Einhaltung der Wartungsintervalle, abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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