Geblitzt in Hamburg, Sülldorfer Landstraße 310, i.R. Sülldorfer Kirchenweg- Hilfe vom Fachanwalt!

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An dieser Messstelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h. Wird Ihnen deren Überschreiten vorgeworfen, kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Aber zu Ihrem Glück ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgebaut. Dessen Schwächen sind die besten Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Funktionsweise dieses Blitzers ist dabei einfach erklärt. Auf einer Messstrecke von 75 Metern tasten Laserstrahlen die Fahrbahn im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Messgerät zurück. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Messung in deren Ergebnis die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet wird. 

Aber dieses Messprinzip hat viele systemimmanente Schwächen. So führt schon die Länge der Messstrecke zu einer Auffächerung der Lasersignale. Dadurch kommt es  aber zu Verzerrungen der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte fehlerhafte Geschwindigkeitsberechnung führt dazu, dass auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Wegen dieser, wenn auch geringen, zeitlichen Abweichung kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Oft ist hier der Messwinkel nicht mit der nötigen Exaktheit eingestellt. Dann führt schon die Abweichung um wenige Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Findet sich in der Akte nicht der vorgeschriebene Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung zu verwerfen. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest ist dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. 

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durch sicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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