Geblitzt in Hamburg, Versmannstraße ggü. 20, FR Überseeallee- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Die Folgen können dann nicht nur ein hohes Bußgeld sondern auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sein. Doch mit professioneller Hilfe können Sie diesen Verfahrensausgang verhindern. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, welches durch seine Unzuverlässigkeit ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs ist.

Das Arbeitsprinzip ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und diese multipliziert mit der Fahrstrecke ergibt die Geschwindigkeit.

Aber die überdurchschnittliche Länge der Messstrecke von 75 Meter führt zu einer Impulsauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Datenbeeinflussung tritt so häufig auf, dass deswegen etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Außerdem treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist im Einspruchsverfahren nicht sicher feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Auto vom Gerät erfasst wurde. Häufig ist auch der Sensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was schon bei den geringsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt, fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist Geräteeichung abgelaufen, kann Ihr Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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