Geblitzt in Hamburg, Wandsbeker Marktstraße / Robert-Schuman-Brücke- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen einen Rotlichtverstoß vor? Die drohenden Folgen können dann teuer werden. 

Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird ausgegangen, wenn die Ampel überfahren wird und dabei das Signal weniger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war. Die Strafe ist: ein Bußgeld von 90 € und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet,  oder Autos bzw. Gegenstände beschädigt, werden zwei Punkte fällig, das Bußgeld kann bis zu 200 Euro betragen und es gibt ein Fahrverbot von einem Monat.

War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, so spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot.  Auch hier gilt: bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro.

Aber soweit muss es nicht kommen. Im Anhörungsbogen wird als Beweismittel ein Lasermessgerät benannt, gemeint ist ein Blitzer vom Typ PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannten Schwächen und Fehlerquellen sind meist die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden, wodurch es immer wieder zu Erfassungsfehlern kommt. Dadurch entstehen die berühmten Zeitfenster, in denen die Ampel zwar noch auf Gelb geschaltet ist, aber trotzdem schon der Blitzer aktiviert wurde. Oft ist in Hamburg auch die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig. Dann kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen oder das Gericht gewährt eine Messtoleranz von mindestens 20 %.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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