Geblitzt in Hamburg, Wilhelmsburger Reichstraße auf der Europabrücke i.R. stadtauswärts- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Abteilung für Bußgeldangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vorgeworfen? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed liefert mit seinen zahllosen Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer sendet auf eine Entfernung von 75 Metern Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn im rechten Winkel abtasten. Durch die Reflexion der Impulse am ankommenden Fahrzeug kann dieses erkannt und dessen benötigte Fahrzeit für die Messstrecke bestimmt werden. Mittels dieser Werte wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Aber gerade die Länge der Messstrecke ist eine Schwäche des Blitzers. Kommt es doch deswegen zu einer Auffächerung der Strahlenimpulse und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies führt natürlich zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsberechnung. Schon aus diesem Grund wird auf mindestens jedem zweiten Bescheid eine falsche Geschwindigkeit angegeben. Außerdem werden sehr häufig mehrere Fahrzeuge zugleich von dem Blitzer erfasst. Dann führen Schwierigkeiten bei der Zuordnung dazu, dass die Bussgeldstelle nicht sicher nachweisen kann, bei welchem Pkw die Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist hier auch der Messwinkel nicht exakt justiert. Dann führt aber schon die geringe Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dies gilt auch, wenn das Gerät nicht genau parallel zur Fahrbahn positioniert ist. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Das gilt auch, wenn in der Akte der Nachweis fehlt, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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