Geblitzt in Husum, Schobüller Straße, L 30- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeworfen?  Ob Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid, die Beratung durch einen erfahrenen Verteidiger kann hier meist die schlimmsten Folgen vermeiden. Hier erfolgt nämlich eine Lichtschrankenmessung und deren Ungenauigkeit und Fehlerhaftigkeit ist gerichtsbekannt und durch zahllose Testreihen nachgewiesen.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Die auf dem Gerät befindlichen Sensoren senden Laserimpulse aus, welche eine Messstrecke von ca. 25 Metern im rechten Winkel erfassen. Aus der Zeit, die das Passieren der einzelnen Strahlen dauert, kann das Gerät mittels einer Ort- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit bestimmen.

Aber gerade der Messwinkel ist oft nicht exakt genau eingestellt, was immer überhöhte Geschwindigkeitswerte zur Folge hat. Sind mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher feststellbar, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig in der Akte vermerkt, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Analyse der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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