Geblitzt in Kappeln, Grimsnis, B 199, Höhe Einmündung Grummark- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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An dieser Messstelle wird die Geschwindigkeit mit Hilfe einer Lichtschrankenmessung ermittelt. Daher lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen, denn die Schwächen dieses Blitzers sind die besten Argumente für Ihren Einspruch.

Dessen Lichtschranken müssen senkrecht zur Fahrbahn verlaufen. Oft  geschehen hier beim Geräteaufbau Ungenauigkeiten. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. 

Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Gerätes, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob das abgebildete Fahrzeug tatsächlich die angegebene Geschwindigkeit fuhr.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und ordnungsgemäß dokumentiert, wird die gesamte Messreihe annulliert. 

Gleiches gilt, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird in diesen Fällen ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese sehr kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dessen Fehlerauswertung ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  dem hier zuständigen Amtsgericht Schleswig nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Schleswig eingestellt oder endeten mit einer viel milderen Strafe, als im Bußgeldbescheid angedroht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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