Geblitzt in Kiel, Andreas-Gayk-Straße, 31- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Kiel wirft Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften an dieser Stelle vor. Zwar können die Strafen drakonisch sein, aber ein auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierter Verteidiger kann Ihnen diese durchaus ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Ladesmessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen zahlreiche und gerichtsbekannte Schwächen sind die besten Argumente der Verteidigung.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserstrahlen, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Die Messstrecke beträgt bis zu 75 Metern und die Strahlen müssen in einem rechten Winkel ausgestrahlt werden. Die hierdurch gewonnen Werte ermöglichen ein Berechnen der gefahrenen Geschwindigkeit.

Aber die gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Strahlenaufweitung, die einen ungenaue Datenerfassung bedingt. Schon aus diesem Grund werden auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt.

Bei der Aufstellung des Geräts wird oft der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dann führt schon die geringste Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, bei welchem Messobjekt die Geschwindigkeit gemessen wird.

Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Die Messung wird ebenfalls wird verworfen, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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