Geblitzt in Kiel, auf der B 502, EMG. Schönkirchener Straße- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Kiel wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten?

Die möglichen Strafen können dann teuer werden. Es drohen bei mehr als 20 km/h  Überschreitung ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. 

Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. 

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird, Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber soweit muss es nicht kommen. Das hier aufgestellte Lasermessgerät Poliscan Speed liefert mit seiner Fehleranfälligkeit die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung. Das Gerät sendet auf einer Messlänge von 75 Metern in einem Winkel von 45 Grad Laserimpulse aus. Diese erfassen die ankommenden Fahrzeuge, welche die Signale reflektieren und zu dem Blitzer zurücksenden. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Die Länge der Messstrecke führt aber zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Dadurch kommt es zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und letztlich einer ungenauen Geschwindigkeitsberechnung. Aus diesem Grund sind bei mindestens 50 % aller Messungen die angegebenen Werte falsch. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Vor der Inbetriebnahme des Blitzers müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, darf die Messung nicht verwertet werden.

Die Kamera wird erst ausgelöst, wenn der eigentliche. Messvorgang beendet ist. Diese zeitliche Verzögerung kann zu Fehlern bei der Fahrzeugzuordnung führen. Dann ist es nicht sicher, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Auto gemessen wurde. Sind andere Fahrzeuge auf dem Auswertefoto zu erkennen, ist dies ein Indiz für diesen Fehler.

Oft wird der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung ausgerichtet. Dann kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen". Deren Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Ist in der Akte kein zertifizierter Nachweis für die Schulung der Beamten zu finden, liegt auch keine verwertbare Messung vor.

Sollte die Eichung des Blitzers abgelaufen sein, wird entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Das ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema