Geblitzt in Kiel, Schützenwall Ecke Exerzierplatz, FR Damperhof- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird an dieser Messstelle das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen.

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Kiel spätestens nach sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Dessen Strafen können nach dem neuen Bußgeldkatalog gravierend sein.

Denn schon ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollen Sie andere gefährdet haben, sind es 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch ein Einspruch lohnt sich. Die Erfolgsaussichten sind hier sehr gut, wird doch mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed gemessen. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg.

Die Geschwindigkeitsbestimmung wird wie folgt vorgenommen. 

Die Messung basiert auf einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst. Dieser sendet dabei kurze Lasersignale aus. Der Messstrahl tastet dabei einen Bereich in einer Entfernung von ca. 10 bis 75 Metern ab und zwar innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel). Die Entfernung eines Fahrzeugs wird dabei über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Hieraus wird dann die benötigte Fahrzeit ermittelt und schließlich die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Doch über die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Signalaufweitung. Deren Folge ist eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und somit eine fehlerhafte Datenverarbeitung. Aus diesem Grund stimmen bei jeder zweiten Messung die angegebenen Werte nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit überein.

Das Auslösen der Kamera erfolgt zeitlich versetzt zum eigentlichen Messvorgang. Durch diese Verzögerung kommt es aber insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. So ist speziell bei Kolonnenfahrten oft kein überprüfbarer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich beim abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Nach Wartungsarbeiten oder durch Umwelteinflüsse ist nicht selten der Scanwinkel verstellt. Dabei führt schon eine Abweichung um nur ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Bei Rotlichtverstößen kommt noch folgende Fehlerquelle hinzu.

Regelmäßig werden die Ampeleinstellungen verändert, ohne dass dies zugleich in die Software des Blitzers eingegeben wird. Hierdurch entstehen Zeitfenster von mehreren Sekunden, in denen die Messeinstellung nicht mit der Ampelphase übereinstimmt. Dies sind meist die berühmeten drei Sekunden in denen jeder Autofahrer schwört, die Ampel sei nicht auf Rot geschaltet.

Die Ampel zeigt noch grün oder gelb und der Blitzer registriert dann trotzdem schon einen Verstoß. In der Praxis verneinen die Gerichte in dieser Konstellation zumindest einen qualifizierten Rotlichtverstoß und das Verfahren wird eingestellt.

Gleiches gilt bei Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben. 

Sollte die Eichung des Gerätes nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder abgelaufen sein, wird jede Geschwindigkeits- oder Rotlichtmessung verworfen.

Dies ist nur bei weitem nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

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