Geblitzt in Kiel, Sophienblatt, Höhe Raiffeisenstr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten oder einen Rotlichtverstoß begangen?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Kiel innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 31 Km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Für Fahranfänger kommen auch noch andere Sanktionen in Betracht. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h kann die Probezeit auf bis zu vier Jahre verlängert und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet werden.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet wiederum 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollen Sie andere gefährdet haben, sind es 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Aber soweit muss es nicht kommen. Seit 2018 wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed geblitzt. Diese Blitzersäule wird zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, seine Schwächen sind aber durch zahllose gerichtlich angeordnete Testreihen belegt. Für Ihren Einspruch stellen Sie daher die beste Erfolgsgarantie dar.

Das Messprinzip des Blitzers ist einfach erklärt.

Als Entfernungsbereich für die Messungen sind 10 bis 75 Meter vorgesehen. Die vom Gerät ausgesandten Laserimpulse tasten die Fahrbahn in diesem Bereich ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese, wodurch durch eine Objekterkennung ermöglicht wird. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit ermittelt. Aus diesen Geschwindigkeitswerten wird in der Auswerteeinheit eine mittlere Geschwindigkeit für das jeweilige Fahrzeug ermittelt. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Auf der Länge der Messstrecke kommt es aber zu einer Ausweitung der Signalstrahlen. Der dadurch entstehende Impulskegel führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu verzerrten Rücktstrahlsignalen und somit einer unzutreffenden Geschwindigkeitsangabe. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung vorliegen.

Ebenfalls werdenbei über 50 % Prozent der Vorgänge Werte außerhalb des zulässigen Messbereichs verarbeitet. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen. Der Bußgeldstelle ist dann das einzige Beweismittel verwehrt, dass als Grundlage für Ihre Beschuldigung dient.

Nach durchgeführten Wartungsarbeiten muss der Blitzer neu justiert werden. Sehr häufig wird dann der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Schon die Abweichung um ein Grad führt zu einer sogenannten "Schrägmessung". Deren Ergebnis ist automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe.

Bei unübersichtlichen Verkehrssituationen hat dieser Gerätetyp Zuordnungsschwierigkeiten.  Messung und Auslösen der Kamera erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher kann es nicht ausgeschlossen werden, dass der Auswerterahmen ein anderes Fahrzeug umfasst, als das tatsächlich gemessene.

Der Hersteller verweist in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich darauf, dass von einer ordnungsgemäßen Messung nur dann ausgegangen werden kann, wenn zuvor eine Schulung der auswertenden Messbeamten erfolgte. Findet sich in der Akte aber kein entsprechendes Zertifikat, ist die Messung aus diesem Grund ebenfalls zu verwerfen.

Bei Rotlichtverstößen kommt noch folgende Fehlerquelle hinzu.

Regelmäßig werden die Ampeleinstellungen verändert, ohne dass dies zugleich in die Software des Blitzers eingegeben wird. Hierdurch entstehen Zeitfenster von mehreren Sekunden, in denen die Messeinstellung nicht mit der Ampelphase übereinstimmt. Dies sind meist die berühmeten drei Sekunden in denen jeder Autofahrer schwört, die Ampel sei nicht auf Rot geschaltet.

Die Ampel zeigt noch grün oder gelb und der Blitzer registriert dann trotzdem schon einen Verstoß. In der Praxis verneinen die Gerichte in dieser Konstellation zumindest einen qualifizierten Rotlichtverstoß und das Verfahren wird eingestellt.

Gleiches gilt bei Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben. 

Sollte die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Seine Kanzlei sitzt in Berlin und Kiel. Eine eventuelle örtliche Entfernung zu Ihrem Wohnort ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Eine Kommunikation per Telefon oder mail ist ausreichend. Auch zum möglichen Gerichtstermin müssen Sie nicht persönlich erscheinen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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