Geblitzt in Kiel, Theodor-Heuss-Ring, Höhe Krusenrotter Weg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat?

Dann bekommen Sie nach dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten vier Wochen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Kiel und der kann teuer werden.

Es drohen bei mehr als 20 km/h zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings lohnt es sich hier den Bescheid anzufechten und frühestmöglich einen Verteidiger zu beauftragen.

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ermittelt die Geschwindigkeit mit Hilfe von ihm ausgesandter Laserimpulse. Diese werden auf einer Länge von 10 bis 75 Metern in einem Winkel von 45 Grad ausgestrahlt. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zum Gerät zurück. Aus den gewonnenen Daten kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Kamera reagiert erst, wenn der zulässige Höchstwert überschritten ist.

Aber gerade die zeitliche Verzögerung zwischen dem Messvorgang und dem Fotografieren führt zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dies passiert besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern. Dann ist der Bußgeldstelle kein überzeugender Nachweis möglich, dass der Messwert korrekt dem Foto zugeordnet wurde.

Wegen der Länge der Messstrecke kommt es zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Der dabei entstehende Signalkegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Das Ergebnis sind Fehler bei der Datenverarbeitung und bei mindestens jeder zweiten Messung eine falsche Geschwindigkeitsangabe. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung aufgetreten ist.

Beim Aufbau des Gerätes wird sehr häufig der Scanwinkel nicht genau justiert. Die dadurch bedingten "Schrägmessungen" haben automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge

Falls sich in der Messakte kein Nachweis findet, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest muss ein Toleranzbereich von 20 % gewährt werden. Dieses kann insbesondere bei einer möglichen Verfahrenseinstellung von Relevanz sein.

Das ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.






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