Geblitzt in Krogaspe, auf der A 7, bei km 89,755, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben.

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten drei bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Dieser kann dann sehr teuer werden. Ab 21 km/h zuviel drohen ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 100,00 €. Schon bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 150,00 €.

Die Verteidigung durch einen erfahrenen Verteidiger lohnt sich daher auf jeden Fall. Dazu kommt, gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses gehört seit seiner Einführung zu den umstrittensten Messgeräten Deutschlands.

Gemessen wird mit Hilfe eines LIDARS, durch den kurze Lichtimpulse in Strahlenform ausgesandt werden (100 pro sec.). Hiermit wird der Straßenbereich von ca. 10 m bis 75 m Entfernung abgetastet. Die Fahrbahn auf der gemessen werden soll, wird mit Hilfe eines Scanwinkels vor Beginn der Messung eingestellt.

Durch die Reflexion der Laserstrahlen an dem ankommenden Fahrzeug kann der LIDAR eine objektbezogene Auswertung vornehmen. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit ermittelt. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die auf der Länge der Strecke entstehende Strahlenaufweitung führt aber zu einem Signalkegel. Dieser verursacht bei mindestens 50 % aller Messungen eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und somit eine falsche Geschwindigkeitsberechnung. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Das Fertigen des Beweisfotos erfolgt nach der eigentlichen Messung. Durch diese zeitliche Verzögerung ist besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen kein sicherer Nachweis möglich, dass der angegebene Messvorgang das abgebildete Fahrzeug betrifft. Dann ist das Foto nicht als sicheres Beweismittel anzusehen.

Sehr häufig wird der Scanwinkel ungenau eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

In der Messakte muss eine Schulung der Messbeamten an dem Gerätetyp dokumentiert sein. Fehlt ein solches Zertifikat, wird die Messung schon aus diesem Grund  verworfen.

Ist die Eichung des Blitzers zum Zeitpunkt der Messung ungültig, etwa weil die Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden, wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel.

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Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

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