Geblitzt in Kummerfeld, BAB 23, km 13,500, FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten hier den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger drohenden Strafen ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem VKS- Select - System. 

Dabei registriert eine Selektionskamera die Über- und Unterschreitung der vor Beginn der Messung eingegebenen Geschwindigkeits- und Abstandswerte. Dieses geschieht mit Hilfe eines elektronischen Rasters anhand einer Weg- Zeit- Berechnung. Registriert die Selektionskamera einen solchen Verdachtsfall, löst sie mittels eines Signals automatisch eine Videoaufzeichung zur Feststellung des Verstoßes und zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer aus.

Hierfür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Der Messbereich beträgt 250 Meter und auf der hier sichtbaren Fahrbahnoberfläche werden im Nahbereich vier Punkte markiert. Diese heißen Passpunkte und bilden ein Viereck. Weiterhin werden zwei Kontrollpunkte markiert. Alle sechs Punkte werden mit einem geeichten oder elektooptischen Tachymeter vermessen. Allerdings führen Erschütterungen durch LKWs, Schwertransporte oder andere Einflüsse zu einem Lockern oder Absinken der installierten Kameras. In solchen Fällen führt schon die Abweichung von einem Millimeter zu falsche und unverwertbaren Messergebnissen.

Bei Kolonnenfahrten kann es geschehen, dass die Erfassung durch die Kamera nicht zweifelsfrei erfolgt.

Bei Überholvorgängen kann der Fahrbahnwechsel zu einer Verfälschung der Messung führen.

Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Sind die Ergebnisse der Selectionskamera zweifelhaft, verstößt die Videoaufzeichnung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messakte gefunden und in einem technischen Sachverständigengutachten dargestellt werden.

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 




Foto(s): andreas junge

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