Geblitzt in Lauenburg, Büchener Weg, L 200, AB 160, km 4,400- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird in einem Anhörungsbogen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen? Dann können die Folgen ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sein. Doch es lohnt sich dagegen vorzugehen, denn das hier aufgebaute Lichtschrankenmesssystem ist äußerst fehleranfällig, was in zahlreichen Verfahren zur Einstellung geführt hat.

Das Messsystem ist dabei einfach erklärt. Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe von Laserstrahlen gemessen, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber häufig sind die Sensoren nicht exakt ausgerichtet, was den Messwinkel verzerrt und automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Auf dem Messfoto muss die gesamte Messlinie zwischen Lichtsender und -empfänger zu sehen sein. Auch dieses Erfordernis ist nicht immer erfüllt. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die Messung ebenfalls annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema