Geblitzt in Leipzig, Höhe Ringstraße, FR BAB 4- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Stadt Leipzig wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann stehen die Chancen sehr gut, dass die zugrundeliegende Messung erfolgreich angefochten werden kann. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dieses ist derart fehleranfällig, dass allein wegen seiner Unzuverlässigkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Die in diesem Messbereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dabei werden Daten gewonnen, die eine Bestimmung der für diese Strecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber hier führt schon die eingestellte überlange Messstrecke zu einer nicht beabsichtigten Strahlenauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen kann die Bußgeldstelle nicht nachweisen, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug mit der behaupteten Geschwindigkeit gemessen wurde. Dieser Blitzer misst sehr häufig außerhalb des gültigen Messbereichs. Ursache ist oft eine nicht exakte Justierung des Messsensors zum Fahrbahnrand. Eine gerichtlich angeordnete Untersuchung von 126 Einzelmessungen einer Poliscan-Speed-Messreihe ergab eine durchschnittliche Abweichung von 10,44 km/h. Fehlt in der Messakte ein aktueller Schulungsnachweis für das Auswertepersonal, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests in der Akte vollständig dokumentiert wurden. Sollte eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt werden, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt zum Nachweis der gefundenen Fehler ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. 

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Eine Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgt dann auf keinen Fall.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Vereinbarte Selbstbeteiligungen werden nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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