Geblitzt in Ludwigshafen, B 9, Gem. Ludwigshafen, Höhe Dürkheimerstraße, FR Frankenthal- Rat vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor? Die hier geltende Höchtsgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wird mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed überwacht.

Dieses tastet die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern mit Laserimpulsen ab. Diese werden im rechten Winkel ausgestrahlt und von den ankommenden Fahrzeugen zum Blitzer zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung hinsichtlich der gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit.

Aber die Länge der Messstrecke führt natürlich zu einem Impulskegel und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die deswegen verfälschten Berechnungen führen dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden.

Die Kamera wird erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung führen, wenn mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst werden.

Ist der Messwinkel nicht genau eingestellt, kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen". Deren Ergebnis sind immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben.

Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses festgestellt, ist die gesamte Messreihe zu verwerfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überdurchschnittlch viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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