Geblitzt in Lübeck, A 1, km 60,175 in Rtg. Puttgarden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Lübeck wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen. Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger die drohenden Strafen ersparen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed liefert mit seinen Schwächen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp tasten mittels Laserstrahlen die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Die Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Messstreckenlänge führt zu einer Signalauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch die Messwerte verfälscht, was bei jedem zweiten Bescheid zu falschen Geschwindigkeitsangaben führt. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist der Messwinkel nicht exakt im rechten Winkel eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befindet sich in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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