Geblitzt in Lübeck, B 75, km 9,3, Rtg. Travemünde-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Lübeck wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Dann lohnt es sich den Messvorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgestellt ist an dieser Stelle ein Lasermessgerät des Typs TraffiStar S 350. Dieser nur noch selten angewandte  Blitzertyp ist nicht nur wegen seiner Fehleranfälligkeit berüchtigt, sondern auch der Hauptgrund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieses Gerät wirft einen Laserteppich auf die Straße und erfasst damit eine Strecke von 75 Meter. Die Laserimpulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber die hier vorhandene Überlänge der Messstrecke verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit auch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses Funktionsfehlers etwa jede zweite Messung falsch ist. Außerdem kommt es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich befindet. Die Folge ist dann, dass der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich ist, ob das abgebildete Fahrzeug tatsächlich die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Häufig ist auch der Messwinkel nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal ist die Messung unverwertbar. Oft ist hier auch die Geräteeichung abgelaufen. Wird das festgestellt, kann der Verteidiger ebenfalls beantragen, die Messung zu annullieren.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge dem hier zuständigen Amtsgericht Lübeck nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich

Foto(s): Andreas Junge

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