Geblitzt in Lübeck, Standort 4, St.-Jürgen-Ring. Lat. 6-7, Rtg. Berliner Platz- Fehler bei der Messung!

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Die zugelassene Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt hier 50 km/h. Die Bußgeldstelle Lübeck wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen deren Überschreiten vor? Bevor Sie resignieren und den drohenden Strafen akzeptieren, lohnt sich die Überprüfung der Messung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn aufgestellt ist hier Einseitensensor des Typs ESO 3.0 und dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für Ihren Erfolg im Einspruchsverfahren.

Das Messprinzip beruht darauf, dass auf einer Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registriert werden. Dies ermöglicht eine Bestimmung der Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon einfachste Schatten auf der Fahrbahn führen zu einer Verfälschung der Messung. Den gleichen Effekt hat das Licht von LED- Scheinwerfern, wie zahlreiche Testreihen und Gerichtsverfahren nachgewiesen haben. Oft ist auch der Messbalken nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Befindet sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle Lübeck ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe verworfen oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dessen Schlussfolgerungen  sind die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Lübeck nachweisen.

Das Ergebnis sind ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Sämtliche Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Schon im Anhörungsverfahren werden eine Vielzahl der Fälle eingestellt.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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