Geblitzt in Lutterbek, Abzweiger Freienfelde, B 502, Ri. Schönberg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Plön wirft Ihnen an dieser Stelle einen Geschwindigkeitsverstoß vor? Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber es lohnt sich gegen diesen Einspruch einzulegen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs Poliscan FM 1 hat derart viele Fehlerquellen, dass sich fast immer ein Mangel bei der Messwertbildung findet.

Der Blitzer tastet mittels Laserstrahlen eine Messstrecke von 75 Metern im rechten Winkel ab. Die dabei gewonnenen Daten werden aber so häufig falsch bewertet, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Ebenfalls oft ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt. Dann werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt.  Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist es nicht sicher, bei welchem Messobjekt die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig protokolliert, hält die Messung einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand. Gleiches gilt, wenn die Eichung des Geräts abgelaufen ist. Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult werden. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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