Geblitzt in Mönchengladbach, A 61, km 34,640, RF Koblenz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Mönchengladbach wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Zwar drohen hierfür teilweise hohe Strafen, jedoch kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger diese ersparen.

Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar seit seiner Einführung als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber unzählige Gerichtsverfahren und Testreihen haben seine Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Laserimpulse tasten die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Hierdurch wird eine Ort- Zeit- Messung ermöglicht, deren Ergebnis ist die Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Strahlenauffächerung, welche die zurückgesandten Signale verzerrt. Natürlich hat dieses negative Auswirkungen auf die Berechnung und so sind schon aus diesem Grund bei mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Oft ist auch der Messwinkel falsch eingestellt. Hierdurch werden sogenannte "Schrägmessungen" verursacht, die immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung auch zu verwerfen.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Daher kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen, falls sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.  In solchen Fällen ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde.

Häufig ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist sogar die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Messbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten möglicherweise gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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