Geblitzt in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße, Höhe Arriba-Parkplatz, FR Henstedt-Ulzburg- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Norderstedt macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zum Vorwurf? Dann sind die Chancen für einen Einspruch sehr gut, denn aufgebaut ist an dieser Stelle ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed.  Dieses ist in Schleswig- Holstein zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch haben seit seiner ersten Anwendung Verfahren vor dem hier zuständigen Amtsgericht Norderstedt die Fehleranfälligkeit dieses Blitzers nachgewiesen.

Der Blitzer erfasst eine Strecke von 75 Metern. Dies führt aber zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und somit einer Verzerrung erfassten Messdaten. Schon allein dieser Serienfehler führt dazu, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Der Sensor muss exakt im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet werden. Oft geschieht der Aufbau nicht genau genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Dieser Blitzertyp hat Schwierigkeiten bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern die Fahrzeuge zuzuordnen. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Hersteller fordert eine Einweisung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Findet sich hierfür kein Schulungsnachweis in der Messakte, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Messung geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Messfehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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