Geblitzt in Österdeichstrich, B 203, Hauptstraße 11- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h? Dann lohnt es sich, den gesamten Vorgang von einem spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn überdurchschnittlich viele Verfahren, bei entsprechender sachkundiger Begründung, nach einem Einspruch eingestellt. Hauptgrund ist dabei fast immer die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Eine Laserteppich deckt die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter ein. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber schon die überlange Messstrecke sorgt für eine Vielzahl von Messfehlern. So verursacht sie eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch einer Verzerrung der reflektieren Impulse. Die dadurch hervorgerufene Verfälschung der Messdaten ist so massiv und häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Oft befinden sich auch mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich, was zu Problemen bei der Zuordnung führt. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Häufig wird beim Geräteaufbau der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was automatisch überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen verursacht. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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